Bei Neueinstellung von Mitarbeitern muss der Unternehmer sich fragen, ob der neue Arbeitnehmer den Anforderungen des Betriebs für eine gute Zusammenarbeit mitbringt. In sensiblen Einsatzbereichen ist es ratsam, einige Informationen über die Vorgeschichte eines potentiellen Bewerbers einzuholen.

Falsche Angaben in den Bewerbungsunterlagen stellt Gefahrenpotential dar 

Potentielle Bewerber sind bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen nicht immer ganz ehrlich. Häufig werden falsche Angaben zu Berufsausbildung und Berufserfahrung gemacht. Immer wieder hört man daher auch von Fällen, in denen jahrelang ein Oberarzt ohne Qualifizierung OPs durchgeführt hat oder ein Architekt ohne Studienabschluss die tollsten Großprojekte betreut hat. Für einen Arbeitgeber bergen solche Fälle natürlich große Gefahren. Schadensersatzleistungen in Millionenhöhe könnten die Folge sein und das Unternehmen in den Ruin führen. Für den Mitarbeiter sind die zu erwartenden Strafen in einem aufgedeckten Fall zwar gerechtfertigt hoch, doch muss der Arbeitgeber trotzdem seiner Haftungspflicht nachkommen. Wenn ein Fall von unqualifiziertem Personal publik wird, so stellt sich die Frage, wie der Mitarbeiter über längere Zeit unauffällig bleiben konnte und wie viele Menschen durch die Tätigkeiten wohlmöglich geschädigt wurden.

Personalchef unter Druck – warum viel der Schwindel nicht auf? 

Der für die Einstellung des betrügerischen Mitarbeiters verantwortliche Personalchef steht in der Regel natürlich als Versager dar. Doch es kann jedem Personalchef passieren, dass er von einem betrügerischen Bewerber mit gefälschten Unterlagen eingewickelt wird. Nicht jeder Personalchef kann bei einer in der Regel flüchtigen Prüfung ein Originaldokument von einer gut gemachten Fälschung unterscheiden. So gibt es keine Garantie, dass ein Betrug auch erkannt wird. Daher ist es durchaus möglich, dass Mitarbeiter mit gefälschten Zeugnissen, einem abgeänderten Lebenslauf oder falschem Geburtsdatum unter den Bewerbern sind und im Endeffekt eingestellt werden. Dabei geht es natürlich nicht immer um Posten, die eine echte Gefährdung darstellen.

Mitarbeiter mit geschönter Vita – immer schlechtere Mitarbeiter? 

Ein Personalchef muss nicht unbedingt davon ausgehen, dass ein Mitarbeiter mit geschönten Bewerbungsunterlagen die Position, für die er eingestellt werden soll, schlechter ausfüllen würde als ein anderer. Häufig sind die Mitarbeiter so in ihre vorgegebene Rolle eingearbeitet, dass der Arbeitsbereich, für den sie sich bewerben, durchaus gut ausgefüllt werden kann. In allen Fällen sollte jedoch möglichst schnell geklärt werden, warum ein potenzieller Bewerber den Arbeitgeber glaubt, belügen zu müssen.

Vertrauen – wichtige Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit 

Welchen Schwindel ein Mitarbeiter sich auch hat einfallen lassen, um seine Bewerbung aufzuwerten, das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber wird durch jede noch so kleine Lüge beeinträchtigt oder gar zerstört. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine verschwiegene Vorstrafe oder private Unterhaltssorgen handelt. Jeder Mitarbeiter, der nicht absolut ehrlich ist, stellt für das Unternehmen natürlich ein Risiko dar, da der Arbeitgeber sich nicht hundertprozentig auf den Arbeitnehmer verlassen kann. Insbesondere in sensiblen Datenbereichen oder bei hochwertigen Betriebsmitteln sollte eine ehrliche Haut eingesetzt werden. Unehrliche Mitarbeiter können den betrieblichen Ablauf und das Betriebsklima empfindlich stören. Zudem geht natürlich auch für betriebsfremde Personen eine gewisse Gefahr von einem nicht korrekt ausgebildeten Mitarbeiter aus, wenn man mal an den „falschen“ Arzt denkt, beispielsweise. Schadensersatz- und Regressansprüche können je nach Fall in die Millionen gehen. Ganz abgesehen von den Schäden an der Reputation des betroffenen Unternehmens, die kein Personalchef verantworten möchte.

Vertrauen muss sein – doch Kontrolle ebenfalls

Wenn eine Anstellung in einem sensiblen Bereich Ihres Unternehmens ansteht, ist es ratsam vorab eine Überprüfung der Bewerber durchzuführen. Die LB Detektei führt eine Personalüberprüfung vor dem ersten Vorstellungsgespräch oder auch bei bereits länger im Betrieb beschäftigten Personen durch. Damit erfahren Sie als Unternehmer mehr über die berufliche Vorgeschichte des Mitarbeiters und können sichergehen, dass alle vorgelegten Zeugnisse und Abschlüsse in der Berufsausbildung wirklich erlangt wurden. Dabei haben die Wirtschaftsdetektive natürlich ganz andere Möglichkeiten als jeder Personalchef. Zudem kann sich für eine detaillierte Personalüberprüfung im Rahmen einer Mitarbeiterüberwachung eine Notwendigkeit ergeben.

Personalüberprüfung – beweiskräftige Dokumentationen

Die Ergebnisse einer Personalprüfung kann eine Situation ergeben, die strafrechtlich relevant sein kann. Zwar entwickelt sich nicht jeder Mitarbeiter, der falsche Daten angeben hat, gleich zu einer ernsthaften Bedrohung, doch kann es sich auch um einen „Schläfer“ handeln, der von der Konkurrenz als Spion eingeschleust wurde. Bei einem Verdacht auf Werksspionage sollte daher der erste Schritt immer eine Personalüberprüfung durch die Wirtschaftsdetektive der LB Detektei sein. Natürlich werden die Ermittlungsergebnisse absolut vertraulich behandelt, sodass ehrliche Mitarbeiter nicht verunsichert werden.

Hinweis-Pforzheim